Stellungnahme des Kirchenausschuss zu Latzel

Stellungnahme des Kirchenausschuss zu Latzel

Stellungnahme des Kirchenausschuss zu Latzel

# Dies und Das

Stellungnahme des Kirchenausschuss zu Latzel

Folgende Stellungnahme des Kirchenausschuss der BEK zum Disziplinarverfahren gegen Pastor Olaf Latzel erreichte uns heute morgen. Wir möchten sie gerne an die Gemeinde auf diesem Weg weitergeben.

Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) hat sich in seiner Sitzung am gestrigen Abend (10. Dezember) mit dem Urteil im Strafverfahren gegen Pastor Olaf Latzel befasst und gibt folgende Stellungnahme heraus:

Das Amtsgericht Bremen hat Herrn Pastor Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt. Herr Pastor Latzel hat gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt. Der Kirchenausschuss hat im Hinblick darauf, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, beschlossen, dass das Disziplinarverfahren weiterhin ausgesetzt wird.

Der Kirchenausschuss hat darüber hinaus entschieden, dass Herr Pastor Latzel während der Dauer des weiteren Verfahrens keinen Dienst als Pastor in unserer Kirche tun kann. Er hat deshalb beschlossen, Herrn Pastor Latzel vorläufig des Dienstes zu entheben, falls mit ihm nicht kurzfristig eine Einigung über das Ruhen seines Dienstes erzielt werden kann.

Herrn Pastor Latzel und seinem Rechtsbeistand wird im Wege einer Anhörung die Möglichkeit gegeben, zu dieser Entscheidung des Kirchenausschusses bis kommenden Mittwoch Stellung zu nehmen und ein Einvernehmen mit dem Kirchenausschuss über das Ruhen des Dienstes während des weiteren Verfahrens zu erzielen. Sollte diese nicht zustande kommen, wird er mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben. Das Disziplinarverfahren bleibt ausgesetzt.

 BEK-Schriftführer, Pastor Dr. Bernd Kuschnerus erklärt hierzu:

„Es ist nach unserer Überzeugung nicht möglich, dass ein Pastor, der von einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist, während der Dauer des Disziplinarverfahrens weiter seinen Dienst tut. Gerade auch, wenn und solange eine solche Verurteilung nicht rechtskräftig ist, muss dies gelten. Eine glaubwürdige Verkündigung des Evangeliums ist während der Dauer einer derartigen rechtlichen Auseinandersetzung - die möglicherweise über Jahre und unter erheblicher öffentlicher  Beteiligung stattfindet - nicht denkbar. Eine Ausübung des Dienstes während dieser Zeit würde die Glaubwürdigkeit der Wahrnehmung des kirchlichen Dienstes und das Ansehen der Bremischen Evangelischen Kirche in der Öffentlichkeit schwer beschädigen. Der Kirchenausschuss bittet die Menschen, denen durch die Äußerungen von Pastor Latzel Leid und Unrecht zugefügt wurde, um Verzeihung.“

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